Ist CBD im Strassenverkehr erlaubt?
Wie die NZZ am Sonntag berichtet, findet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die aktuelle Regelung in Bezug auf THC im Strassenverkehr deutlich unbefriedigend. Mit dem aktuellen THC Grenzwert von 1.5 Mikrogramm pro Liter Blut herrscht in der Schweiz nämlich praktisch eine Nulltoleranz. Das BAG sucht daher nach Alternativen, die im Frühling 2020 präsentiert werden sollen.
THC in CBD Produkten
Die aktuelle Regelung ist vor allem daher problematisch, da auch legale CBD Produkte oftmals einen gewissen Anteil an THC enthalten. Dies kommt daher, weil THC nebst CBD ein natürlicher Bestandteil der Hanfpflanze ist. Gemäss der aktuellen gesetzlichen Regelung ist es daher erlaubt, dass Hanfprodukte bis zu einem Prozent THC enthalten.
Fahrausweisentzug
Aufgrund des sehr tiefen THC Grenzwertes im Strassenverkehr und den oben beschriebenen Umständen kann es sein, dass Personen nach dem Konsum von legalen CBD Produkten als fahruntauglich eingestuft werden. Wird trotzdem ein Fahrzeug gelenkt, droht der Entzug des Führerausweises.
Beschwerde einer Rentnerin
Einer Rentnerin wurde der Führerausweis entzogen, weil bei ihr in einem Bluttest 7.7 Mikrogramm THC ausgewiesen wurden. Sie empfand dies als unverhältnismässig und reichte Beschwerde ein, die kürzlich durch das Bundesgericht behandelt wurde. Ihre Argumentation war, dass sie eine Bewilligung für die Einnahme von CBD Öl habe und dieses ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtige. Das Bundesgericht sah dies anders und wies die Beschwerde ab.
Alternative Regelungen
Eine alternative Regelung zu finden dürfte schwierig werden. Schaut man über die Landesgrenze hinaus, so existiert auch in anderen Ländern ein Grenzwert für THC im Strassenverkehr. Nur ist dieser Grenzwert teilweise etwas grosszügiger ausgestaltet. In Grossbritannien beispielsweise liegt der Grenzwert bei 2.0 Mikrogramm und in den Niederlanden bei 3.0 Mikrogramm.
Fazit
Es könnte sein, dass die Bemühungen des BAG auf eine Erhöhung des THC Grenzwertes hinauslaufen. Die oben erwähnte Rentnerin hätte jedoch selbst bei einer Verdoppelung auf 3.0 Mikrogramm den Grenzwert bei Weitem überschritten. Ebenso verstehen viele Cannabis Konsumenten nicht, warum sie noch 2-3 Tage nach dem Konsum kein Fahrzeug lenken dürfen.
Quelle:
https://nzzas.nzz.ch/schweiz/cannabis-am-steuer-wird-die-nulltoleranz-gelockert (Bezahlartikel)
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