CBD Produzenten erhalten 33 Mio. zurück
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zieht die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesgerichts und hat angekündigt rund CHF 33 Mio. an unrechtmässig eingezogenen Tabaksteuern zurückzuvergüten. Die Zahlungen gehen an Produzenten von CBD Hanfblüten, denen damit rückwirkend die Tabaksteuern inklusive Vergütungszinsen erstattet werden.
Wie wir auf unserem Blog berichtet haben, hat das Bundesgericht im Februar 2020 ein Urteil publiziert, nachdem CBD Blüten nicht als Tabakersatz eingestuft wurde. Die Tabaksteuer wurde als unrechtmässig eingestuft, da keine Gefahr bestehe, dass CBD Blüten, anstelle von Tabak geraucht würden.
In einer ersten Stellungnahme vertrat die EVZ den Standpunkt, dass die vor dem 14. Dezember 2019 rechtskräftigen Steuerverfügungen nicht anfechtbar seien. Diese Haltung wurde in der Zwischenzeit offensichtlich revidiert. Die EVZ dürfte sich damit langwierige und teure juristische Auseinandersetzungen ersparen.
Für die betroffenen Hanfproduzenten dürfte der Geldsegen sehr gelegen kommen. In der Vergangenheit haben die hohen Tabaksteuern zusammen mit der Mehrwertsteuer einen grossen Teil der Gewinnmarge aufgefressen. Für die Produzenten blieb kaum etwas übrig, in einem rückläufigen Markt für CBD Blüten, indem gleichzeitig die Konkurrenz immer grösser wurde.
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