Keine Tabaksteuer für CBD Blüten
Wie aus einem heute publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, sind CBD Blüten kein Tabakersatz. Ab sofort muss daher auf Hanfblüten mit tiefem THC Gehalt keine Tabaksteuer mehr bezahlt werden. CBD Blüten könnten damit deutlich günstiger werden. Bisher mussten die Produzenten von CBD Hanf 25 Prozent vom Endverkaufspreis monatlich an die Zollbehörden überweisen.
Dies war die gängige Praxis nachdem die Oberzolldirektion 2017 auf einem Merkblatt CBD Hanf als Tabakersatz eingestuft und die entsprechende Tabaksteuer bei 25 Prozent festgelegt hatte. Diese Sichtweise wurde noch im März 2019 vom Bundesverwaltungsgericht gestützt. Das Bundesgericht sah dies nun anders und hat im heute publizierten Urteil die Tabaksteuer auf Hanfprodukte gekippt.
Charakteristische Eigenschaften
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass Hanfblüten zwar geraucht werden können, aber charakteristische Eigenschaften aufweisen, die klar unterschiedlich zu Tabak sind. Viele Konsumenten respektive Patienten würden CBD Hanf konsumieren um ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun. Als Beispiel erwähnte das Bundesgericht die Linderung von rheumatischen Schmerzen, was beim Tabak erwiesenermassen nicht der Fall sei.
Es bestehe daher kein Risiko, dass Hanfblüten anstelle von Tabak konsumiert würden. Daher fehle eine gesetzliche Grundlage, um auf CBD Hanf Tabaksteuern zu erheben. Bei Hanfblüten handle es sich um ein potenziell neues Steuersubstrat. Um darauf Steuern erheben zu können müsse zuerst eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden. In der Zwischenzeit dürfen Hanfblüten mit weniger als 1 Prozent THC weiterhin legal produziert und verkauft werden.
Klare Gesetzgebung für Cannabis
Gegen die bisherige Praxis haben drei Schweizer Cannabisproduzenten geklagt. Aus ihrer Sicht waren die bisher erhobenen Tabaksteuern ungerechtfertigt. In einer ersten Stellungnahme zeigen sie sich erfreut, dass diese Sichtweise durch das Bundesgericht geteilt wurde. Die in den letzten 3 Jahren bezahlten Steuern bekommen die Produzenten nun zurückerstattet.
Die Kläger fordern, dass möglichst rasch eine klare Gesetzgebung für Cannabis geschaffen wird. Dort sollte nicht nur der Steuersatz auf Cannabis festgehalten werden, sondern auch klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. So gibt es zum Beispiel aktuell kein Mindestalter für den Kauf von Cannabisprodukten. Die meisten Produzenten und Verkäufer halten sich jedoch freiwillig an ein Mindestalter von 18 Jahren.
Quelle:
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/tabaksteuer-31996672
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