10 Gramm Cannabis sind straffrei

Kürzlich hat das Bundesgericht entschieden, dass auch bei Jugendlichen der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis straffrei ist. Damit ist nicht etwa CBD Hanf gemeint, sondern das „scharfe“ Cannabis mit über 1% THC. Bereits in einem früheren Urteil wurde die Straffreiheit von bis zu 10 Gramm Cannabis bei Erwachsenen festgestellt. Unklar war ob diese Regelung auch für minderjährige Personen Gültigkeit hat. Dies wurde nun mit dem aktuellen Bundesgerichtsurteil bestätigt.

Besitz ist straffrei

Die Straffreiheit von bis zu 10 Gramm Cannabis bezieht sich nur auf den Besitz von Cannabis. Der Konsum von Cannabis kann weiterhin mit Bussen geahndet werden. Wie jedoch aus einem früheren Bundesgerichturteil hervorgeht, gilt das Herstellen eines Joints noch nicht als Vorbereitungshandlung für den Konsum ist damit ebenfalls von Strafen ausgenommen. Damit schlägt die Schweiz genau den umgekehrten Weg wie Deutschland ein. In Deutschland ist der Besitz von Cannabis unter Strafe, aber der Konsum in gewissen Bundesländern befreit von Strafen.

Präsident des Polizeiverbands ist für Legalisierung

Adrian Wüthrich, der Präsident des Polizeiverbands Bern-Kanton, ist mit der aktuellen Situation unglücklich. Er wünscht sich eine klarere Regelung für den Umgang mit Cannabis und befürchtet negative Folge für das Image der Polizei. Dies betrifft sowohl die Straffreiheit für den Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis als auch den CBD Hanf mit weniger als 1% THC. Es sei nicht möglich den CBD Hanf anhand des Duftes von illegalem Cannabis zu unterscheiden und so könnten auch unbescholtene Bürger einer Polizeikontrolle unterzogen werden. Aus diesem Grund spricht sich Adrian Wüthrich für die Legalisierung von Cannabis aus.

Legalisierung von Cannabis

In der Schweiz wird bereits seit Jahrzehnten über die Legalisierung von Cannabis diskutiert. Gescheitert ist dieses Vorhaben bisher am Widerstand von SVP und EVP. In der kommenden Herbstsession wird das Parlament über einen weiteren Schritt in diese Richtung entscheiden. So wird es darüber befinden, ob eine gesetzliche Grundlage für Feldversuche mit einer legalen Abgabe von Cannabis geschaffen werden soll. Die Städte Bern und Zürich haben bereits im Vorfeld Interesse an solchen Feldversuchen bekundet und diese teilweise bereits begonnen.


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